Antragsstellung

Die Antragstellung

  1. Die Projektidee wird an das LAG-Management herangetragen.
  2. Das LAG-Management berät, begleitet und unterstützt das Projekt im Sinne der Entwicklungsstrategie und prüft die Förderfähigkeit Ihres Projektes (bzw. einzelner Maßnahmen/Bestandteile) anhand der im Folgenden dargestellten Auswahlkriterien. Gemeinsam wird ein Förderantrag erstellt.
  3. Nach der Vorprüfung des Projektes durch das LAG-Management und nach der Beurteilung Ihres Projektes, in wie weit es zur Entwicklungsstrategie beiträgt und deren Zielen entspricht, wird eine Projektbeschreibung für das Projektauswahlgremium ausgearbeitet und ein Antragsformular ausgefüllt. Alle Basisinformationen der Firmensitz des Antragstellers, Einnahmen-Ausgabenübersicht etc. müssen vor der Sitzung des Auswahlgremiums vorliegen.
  4. Sie (als AntragstellerIn) präsentieren das Projekt vor dem Projektauswahlgremium (PAG). Dort wird nun das Projekt anhand des „Projektauswahl-Kriterienkatalogs“ beurteilt. Das PAG kann Ihr Projekt befürworten, ablehnen oder „zurück stellen“, wenn wesentliche Fragen zum Projekt oder zur Projektabwicklung nicht geklärt werden konnten. Die Entscheidung des Projektauswahlgremiums wird Ihnen anhand eines Auszugs aus dem Protokoll mitgeteilt.
  5. Bei positivem Beschluss durch das Projektauswahlgremium wird das Projekt mittels Projektantrag an die Förderstelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
  6. Bei Förderbewilligung hat das LAG-Management die Aufgabe, das Projekt in der Planung sowie bei der Zwischen- bzw. Endabrechnung zu begleiten und die Projektfortschritte zu dokumentieren.

Wie wird über die Projekte entschieden?

Entscheidungsprozess

Nächste Auswahlsitzungen

Derzeit sind keine Termine geplant.

 

ALLE Sitzungen finden im Sitzungssaal der LAG Lebens.Wert.Pongau in der Bahnhofstrasse 34, 5500 Bischofshofen statt. 

Das Projektauswahlgremium (PAG)

Das Projektauswahlgremium ist DAS Entscheidungsgremium für Projekte aus der Region. Es trifft die Auswahl über Projekte, stellt den AntragstellerInnen Fragen und beschließt die Förderhöhe. Die 18 Mitglieder sind VertreterInnen aus Gemeinden, Tourismus, Landwirtschaft, Kultur, Jugend, Umwelt, Frauen und dem Sozialbereich etc.