
Was bedeutet LEADER?
Liaison entre actions de développement de l'economie rurale
(eine Verknüpfung von Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung des ländlichen Raumes) – kurz LEADER.
Es handelt sich hierbei um eine EU-Förderung für Ideen und Projekte im ländlichen Raum, welche der langfristigen Strategie der Region und der Lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen.
Dabei unterstützen und beraten wir AntragstellerInnen bei der Umsetzung ihrer Projekte.
Die grundsätzliche Idee
Die Leader-Förderung befolgt sieben Prinzipien. Das Bottom-Up Prinzip bedeutet, dass Ideen und Bedürfnisse direkt aus der Region und von deren BewohnerInnen aufgenommen und umgesetzt werden. Der territoriale Ansatz setzt voraus, dass die Gemeinden der Leader-Region und ihre Eigenschaften die Basis für die Förderung sind. Partnerschaft und Zusammenarbeit spielen hierbei eine ganz besonders große Rolle. Nicht nur verschiedene Organisationen oder Vereine arbeiten zusammen an Projektideen, sondern auch verschiedene Sektoren sollen eingebunden werden. Neue Ideen und innovative Ansätze, um Bedürfnisse zu erfüllen oder Probleme in der Region zu lösen, können im Rahmen der Leader-Förderung umgesetzt und getestet werden. Um das Rad nicht immer neu zu erfinden ist das Thema Vernetzung und das Lernen von anderen Regionen ganz im Sinne der Förderung.
Wer kann eine Leader-Förderung beantragen?
Ein Projektträger oder eine Projektträgerin muss aus einer Leader-Region kommen oder das Projekt muss der Region zugutekommen. AntragstellerInnen können natürliche Personen, juristische Personen (Vereine, Personenvereinigungen, Unternehmen…) oder auch Gemeinden sein.
Fördersätze und Auswahlkriterien
Die Fördersätze werden im Projektauswahlgremium festgesetzt, dafür wurde in der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) ein Rahmen erarbeitet. Hier kurz zusammengefasst die Fördersätze gemäß der LES.
40 % – Direkt Einkommen bzw. Einnahmen schaffende Maßnahmen
60 % – Nicht direkt Einkommen bzw. Einnahmen schaffende Maßnahmen
Themen: Wertschöpfung, Natur und Kultur, Gemeinwohl
Zusatzpunkte für Spezialgruppen (5% pro Punkt, bis zu 80 % gesamt):
- Kinder/Jugend (bis 29 Jahre)
- Seniorinnen/Senioren
- Menschen mit Migrationshintergrund
- Projekte mit Beitrag zum Klimaschutz
- Frauen/Chancengleichheit
80 % – Kleinprojekte (1.000 EUR – 5.700 EUR), Bildungs- und Sozialprojekte, Transnationale Kooperationsprojekte
Obergrenze für Projektförderungen pro Projekt max. 150.000 EUR
Spezialmaßnahmen: Sofern ein Projekt einer Spezialmaßnahme (aus der Sonderrichtlinie Projektförderung, einer LE-spezifischen Landesrichtlinie oder direkt aus dem Programm) entspricht, werden die Einschränkungen der Spezialmaßnahmen in Bezug auf die Förderintensität angewandt.
Dies ist ein Auszug. Die detaillierte Beschreibung der Fördersätze finden Sie in der LES.
Auswahlkriterien
Die Beurteilung eines Projektes anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien erfolgt in der Sitzung des Projektauswahlgremiums nach der Präsentation des Projektes durch den/die ProjektträgerIn (im Detail in der LES).