Umsetzung

Publizitätsrichtlinien

Um die Förderung von Leader-Projekten nach außen zu kommunizieren, müssen sogenannte Publizitätsrichtlinien eingehalten werden. Diese betreffen sowohl Drucksachen als auch Internetauftritte (Homepage), DVD’s, Videos, Schulungsunterlagen usw. Ist die Leader-Logoleiste nicht entsprechend angebracht, können die jeweiligen Kosten ausnahmslos nicht gefördert werden. Details zu den Publizitätsvorschriften sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.bml.gv.at/ministerium/publizitaets/ELER-foerderung/eler.html

Bei Rückfragen kontaktieren Sie Ihr LEADER-Management!

Projektbericht

Nach Abschluss des Projekts muss ein Projektbericht angefertigt werden. Dieser sollte sowohl eine Beschreibung der durchgeführten Aktivitäten als auch der erreichten Ziele und Resultate beinhalten.

Do’s und Dont’s

  • Wenn innerhalb des Projekts Änderungen stattfinden, informieren Sie Ihr LAG Management! Wir helfen Ihnen mit etwaigen Änderungsanträgen!
  • Bitte kommunizieren Sie diese Änderung nicht erst bei der Abrechnung! Hier kann es zu Rückforderungen von Fördergeldern kommen.
  • Kommunizieren Sie, dass das Projekt durch Mittel von EU, Bund und Land mitfinanziert wurde. Halten Sie sich an die Publizitätsrichtlinien. Wir besprechen diese bei Projektbeginn mit Ihnen.
  • Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein Qualitätssicherungsschema (Wirkungsmatrix). Die Wirkungen des Projekts müssen regelmäßig angepasst werden. Auch hier können wir im Rahmen von Qualitätsbesprechungen gemeinsam daran arbeiten, dass Sie die Wirkungen und Ziele Ihres Projekts erreichen.

Nicht förderbare Kosten

  • Mehrwertsteuer wenn der/die Förderwerber/in vorsteuerabzugsberechtigt ist
  • Rechnungen unter 50 EUR
  • Barzahlungen über 5.000 EUR netto
  • Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, davon ausgenommen sind indirekte Abgaben, z. B. Ortstaxe, Schotterabgabe und Werbeabgabe
  • Verfahrenskosten betreffend Verfahren vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten
  • Finanzierungs- und Versicherungskosten
  • Steuerberatungs-, Anwalts- und Notariatskosten
  • Vertragserrichtungskosten sowie Steuerberatungs-, Anwalts- und Notariatskosten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens
  • Leasingfinanzierte Investitionsgüter, ausgenommen die vom Förderungswerber als Leasingnehmer in dem für die Programmperiode geltenden Abrechnungszeitraum gezahlten Leasingraten
  • Nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge (z.B. Schadenersatzforderungen, Garantieleistungen etc.)
  • Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen und Eigenleistungsabrechnungen unter € 50,- netto resultieren
  • Nicht eindeutig dem Vorhaben zuordenbare Kosten wie z. B. laufende Betriebskosten sowie Kosten für Kleidung, Ausrüstung und Werkzeug
  • Kosten, die vor der offiziellen Projektbewilligung seitens des Landes Salzburg entstanden sind oder sich auf Vorhaben beziehen, die nicht bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sind
  • Mitgliedsbeiträge (Ausnahme: nur wenn Mitgliedschaft unerlässlich für Durchführung des Vorhabens ist)
  • Kosten die im Zuge der Antragstellung angefallen sind

Abrechnungen

Bei Abrechnungen müssen einige Richtlinien eingehalten werden. Ihr Leader-Management berät Sie bei der Erstellung der Zwischen- bzw. Endabrechnung. Bei etwaigen Unklarheiten hinsichtlich der Rechnungslegung, nehmen Sie bitte umgehend mit dem Leader-Management Kontakt auf.

Bei der Abrechnung benötigt man:

  • Rechnungen im Original => siehe Merkblatt „Bestandteile der Rechnung“
  • Bankauszüge
  • Belegexemplare aller Drucksachen (Einhaltung der Publizitätsvorschriften!!)
  • Belegmaterial wie Fotos, Teilnehmerlisten etc.
  • Bestätigung über den sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln (formloses Schreiben)
  • Zwischen- bzw. Endbericht über den Umsetzungsstand
  • Ausgefülltes Indikatorenblatt zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie

Qualität

Die Projektträger in der Region arbeiten mit viel Wissen, Engagement und Ressourcen unter anderem dafür, dass es Menschen besser geht, die Natur geschützt oder der gesellschaftliche Zusammenhalt in ihrer Region gestärkt wird. Hierbei ist es wichtig, auf die Wirkungen und die Qualität in den Projekten zu achten und sicherzustellen, dass den Inhalten der lokalen Entwicklungsstrategie entsprochen wird.

Das Leader-Management erstellt daher gemeinsam mit den AntragstellerInnen bei der Projektplanung eine sogenannte Wirkungsmatrix, um die geplanten Ergebnisse im Projekt festzulegen. Während der Projektdurchführung steht das Leader-Management jederzeit für Rückfragen zur Verfügung um sicherzustellen, dass das Projekt gemäß der Planung abläuft. Falls sich im Projekt Änderungen ergeben, die auf die Wirkungen Einfluss haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechpartnerin für die Projektbegleitung und Abrechnung Michaela Frahndl.